Termine
des Markt- und Kulturvereins Beverstedt e.V.

19. Beverstedter Pferdemarkt
mit Kaltblut- und Ponyrennen
wann?Sonntag, 22.8.2010, ca. 9 bis 18 Uhr
 
Marktleitung: Dr. Katja Steiner-Valentin
Tel. 04747-1014
Fax 04747-873530
was?Pferde-, Vieh- und Kleintiermarkt in Beverstedt.
Ein ganz besonderes Erlebnis!

Erleben Sie Handel wie in alten Zeiten, bestaunen Sie die schnellen Kaltblut- und Ponyrennen, genießen Sie einen Tag mit vielen Attraktionen und Impressionen.

Der CUX-ART Tierpark für alte Haustierrassen und Wildtiere hat am Pferdemarkt-Sonntag geöffnet.

AUFLAGEN FÜR TIERAUSSTELLER 2010
Aus Gründen der Seuchenbekämpfung hat das Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven die Veranstaltung gemäß § 4 Abs. 2 Viehverkehrsordnung beschränkt und nachfolgende Bedingungen auferlegt:

1. Vieh, in dessen Herkunftsbestand auf Vieh übertragbare Erkrankungen herrschen, oder der Verdacht des Ausbruchs dieser Krankheit zu befürchten ist, darf nicht auf die Veranstaltung gebracht werden.

2. Schweine dürfen aus Gründen der Seuchenvorbeugung auf die Veranstaltung nur verbracht werden, wenn sie aus einem AK-freien Bestand stammen. Sämtliche auf die Veranstaltung verbrachten über 8 Wochen alten Schweine sind frühestens 10 Tage vor der Veranstaltung serologisch auf Schweinepest zu untersuchen. Der Herkunftsbestand darf nicht in einem Wildschweinepest/Schweinepest reglementierten Gebiet liegen.
Alle Betriebe, die beabsichtigen, Schweine auszustellen, haben spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn dem Veterinäramt Cuxhaven die Gesundheitsbescheinigung gemäß Anlage per Fax zu übermitteln, das Original ist zur Veranstaltung mitzuführen.
Eine Liste der Aussteller ist durch den Veranstalter ebenfalls spätestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn dem Veterinäramt vorzulegen.

3. Die zum Auftrieb vorgesehenen Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine sind gemäß der §§ 27, 34 und 39 der Viehverkehrsordung zu kennzeichnen.

4. Anderes Vieh ist unverwechselbar durch Ohrmarken, Brände oder Tätowierungen - Geflügel und Tauben durch Flügelmarken oder Fußringe - zu kennzeichnen.

5. Rinder, die auf den Viehmarkt verbracht werden, müssen aus leukoseunverdächtigen Rinderbeständen und aus brucellosefreien Rinderbeständen stammen.
Alle Rinder müssen von einer BHV1-Freiheitsbescheinigung begleitet werden.

6. Schafe und Ziegen dürfen nur mit einem amtstierärztlichen Zeugnis auf die Veranstaltung verbracht werden, das nicht länger als 10 Tage vor dem Auftrieb ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass
a) in deren Herkunftsbestand keine auf Schafe oder Ziegen übertragbare, anzeigepflichtige Krankheiten oder der Verdacht des Ausbruchs solcher Krankheiten amtlich zur Kenntnis gebracht ist,
b) im Herkunftslandkreis die Untersuchungen gemäß § 3 Abs. 3 der Brucellose-Verordnung vom 28.10.1993 (Stichprobenuntersuchung) mit negativem Ergebnis durchgeführt werden,
c) in deren Herkunftsbestand Maedi/Visna und Traberkrankheit (Scrapie) während der letzten 6 Monate nicht zur amtlichen Kenntnis gelangt ist oder bezüglich Maedi/Visna der Herkunftsbestand unter amtstierärztlicher Kontrolle saniert und die aufgetriebenen Schafe in den letzten 4 Wochen vor der Veranstaltung serologisch mit negativem Ergebnis auf Maedi/Visna untersucht worden sind und
d) im Herkunftsbestand Q-Fieber in den letzten 6 Monaten nicht zur amtlichen Kenntnis gelangt ist.

Das Gesundheitszeugnis ist spätestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn dem Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven per Fax zuzustellen, das Original ist zur Veranstaltung mitzuführen.

Eine Liste der Aussteller ist durch den Veranstalter ebenfalls spätestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn dem Veterinäramt vorzulegen.

7. Alle Pferde müssen von einem Equidenpass begleitet werden.

8. Tauben müssen gegen Newcastle-Krankheit/Paramyxovirus mit einem inaktivierten Wirkstoff geimpft sein und zwar mindestens eine Woche und längstens sechs Monate vor der Veranstaltung. Die Impfung ist durch eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen.

9. Zur Veranstaltung kommendes Geflügel muss bei Einlass klinisch tierärztlich untersucht werden.

10. Der Handel mit Geflügel ist n i c h t zulässig.

Wichtig:
Erläuterung zu Punkt 10:
Geflügel darf zwar verkauft werden, die Übergabe der Tiere darf aber nicht während des Pferdemarktes, sondern muss später aus dem Herkunftsbestand des Züchters erfolgen!

11. Die Ausstellung des Geflügels ist in einem nach oben geschlossenen Raum (Zelt) durchzuführen.

12. Hühner und Puten (auch sonstiges mit Hühnern zusammengehaltenes Geflügel) müssen gegen ND geimpft sein und von einer tierärztlichen Bescheinigung darüber begleitet sein.

13. Aussteller, Beschicker der Veranstaltung oder mit der Betreuung der Tiere beauftragte Personen haben das Auftreten oder den Verdacht der Erkrankung der Tiere, die auf eine Ansteckung mit Seuchenerregern schließen lassen, sowie jeden Todesfall, ausgenommen durch Verletzungen, sofort der Ausstellungsleitung anzuzeigen.

14. Die Ausstellungsleitung hat für die Einhaltung dieser veterinärbehördlichen Anordnung zu sorgen.
Dabei hat sie die Erkrankungen sowie Verstöße gegen diese Anordnungen, die ihr zur Kenntnis kommen, unverzüglich dem beamteten Tierarzt anzuzeigen.

15. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die veterinärrechtlichen Bestimmungen über den Handel mit Tieren eingehalten werden. Die Beschicker der Veranstaltung sind rechtzeitig vorher auf die entsprechenden Bestimmungen hinzuweisen.

Die Ausstellungsleitung steht für Fragen und Ratschläge unter Tel. 04747-1014 zur Verfügung.

Weitere ausführliche Informationen zum Pferdemarkt mit Bild-Galerien finden Sie auf der Internet-Seite des Pferdemarkts unter www.beverstedter-pferdemarkt.de
wo?Gewerbepark Beverstedt

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